AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen an Wiederverkäufer und gewerbliche

Nutzer

Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit


Moped-Fundgrube
René Günther
Am Pfeifenkopf 2
D-24601 Stolpe
Registernummer 
Registergericht Nauen

zustande.

 

 

 

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote und

Verträge über Warenlieferungen auch in laufender

und künftiger Geschäftsverbindung.

1.2 Abweichende Vereinbarungen sind nur dann

verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt

worden sind.

1.3 Warenrücknahmen erfolgen stets unter Vorbehalt der

Zustimmung unserer Geschäftsleitung.

1.4 Alle Waren werden zu den am Tage der Lieferung

gültigen Preise lt. unseren Preislisten und Angeboten

berechnet. Die Preise verstehen sich zzgl. der

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2. Lieferung und Versand

2.1 Die Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf

behalten wir uns vor. Für mündlich erteilte Auskünfte

unsererseits übernehmen wir keine Gewähr,

telefonische Aufträge erfolgen stets auf Gefahr des

Kunden.

2.2 Wir sind bemüht, angegebene Liefertermine

einzuhalten; sie sind jedoch unverbindlich, sofern sie

nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich

bezeichnet sind.

2.3 Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag erst dann

berechtigt, wenn er schriftlich eine angemessene

Nachfrist von wenigstens 4 Wochen für die Lieferung

gesetzt hat.

2.4 Höhere Gewalt sowie Ereignisse, die eine

reibungslose Abwicklung aus von uns nicht zu

vertretenden Gründen infrage stellen, weiterhin

unverschuldetes Unvermögen berechtigen uns, ganz

oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den in

2.3 genannten Zeitpunkt für die Lieferung um 4

Wochen zu verlängern.

2.5 Schadensersatzansprüche des Käufers aus von uns

nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen sind

ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind

Schadensersatzansprüche des Käufers bei

Lieferverzögerungen, die auf Fahrlässigkeit des

Verkäufers und dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

2.6 Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die

Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden

Gründen nicht erfolgen, so sind wir berechtigt, unter

Befreiung von unserer Lieferverpflichtung, eine

Entschädigung in Höhe von 30 % des Auftragswertes

zu verlangen.

2.7 Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des

Kunden; Verpackungen, Paletten u. a. werden

gesondert berechnet.

2.8 Bei Aufträgen unter 80,- EUR Netto-Warenwert

erheben wir grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in

Höhe von 2,50 EUR zzgl. MwSt.

2.9 Teilerfüllung bei Lieferungen oder Leistungen ist

zulässig. Jede Teilerfüllung gilt als selbständiges

Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den nicht

erfüllten Teil des Auftrages.

2.10 Hat der Kunde an der teilweisen Erfüllung der

Verträge kein Interesse, kann er erst nach erfolglosem

Ablauf einer Nachfrist zur Lieferung oder Leistung von

4 Wochen den Rücktritt vom ganzen Vertrag erklären.

 

3. Beanstandungen

3.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel,

unvollständiger oder falscher Lieferung sind innerhalb

von 7 Tagen nach Empfang der Ware, bei verdeckten

Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach deren

Entdeckung uns schriftlich mitzuteilen.

3.2 Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung gilt die Lieferung

als erfüllt und somit vom Kunden genehmigt.

3.3 Bei Transportschäden ist es Sache des Kunden,

unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der

zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls

Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie

gegen eine Versicherung entfallen könnten.

 

4. Gewährleistung

4.1 Die Gewährleistungsfrist für die von uns gelieferten

Waren beträgt grundsätzlich 6 Monate ab

Lieferdatum. Hat der Hersteller uns gegenüber

längere Gewährleistungsfristen zugesagt, so geben

wir diese an unsere Kunden weiter. Wir leisten

Gewähr für die Fehlerfreiheit des Liefergegenstandes

und für die von uns zugesicherten Eigenschaften.

4.2 Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer

Wahl auf Instandsetzung, Ersatzlieferung oder

Wandlung. Anspruch auf Wandlung besteht nur dann,

wenn wir den Mangel in einer angemessenen Frist

nicht beheben können. Ausdrücklich von der

Gewährleistung ausgeschlossen sind Ersatz von

Nebenaufwendungen des Kunden für Aus- und

Einbau, Transport und mangelbedingte Folgekosten

durch vom Kunden vorgenommene oder in Auftrag

gegebene Arbeiten.

4.3 Dennoch vergüten wir für den Aus- und Einbau von

Zylindern und Kurbelwellen bei

Vertragswerkstätten bis auf weiteres folgende

Pauschalsätze: Zylinder: PWK 25,- EUR, Kurbelwelle 30,-

EUR;

4.4 Sollten erheblich höhere Kosten anfallen, als durch die

Pauschale abgegolten, so hat uns der Kunde diese glaubhaft in

Form einer Rechnung mit allen zugehörigen Daten

einschließlich Arbeitszeit unter Zugrundelegung eines

„betriebsinternen Stundenverrechungssatzes“ bis zu max. 40,-

EUR zu belegen; wir sind dann bemüht, diese Kosten beim

Hersteller einzufordern, ein Anspruch hierauf besteht jedoch

nicht.

4.5 Gewährleistungsanträge müssen durch Angaben von Daten wie

Kundenname- und Anschrift, Einbau- und Ausbaudatum,

Fahrzeugtyp, Ausfallursache belegt werden. Diese sind

zusammen mit dem Reklamationsteil an uns, innerhalb von 10

Tagen nach Schadenseintritt, frachtfrei zuzusenden.

4.6 Werden seitens des Kunden Reparaturen am Reklamationsteil

vorgenommen, oder in Auftrag gegeben oder werden nach 4.4

Kosten geltend gemacht, so hat uns der Kunde vor

Reparaturbeginn unser Einverständnis einzuholen. Kommt der

Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, werden alle in

Zusammenhang stehenden Ansprüche ablehnen.

4.7 Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigung durch

unsachgemäße oder unvorschriftsmäßige Handhabung gleich

welcher Art sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

5. Rücknahme mangelfreier Ware

5.1 Warenrücknahmen erfolgen stets vorbehaltlich Zustimmung der

Geschäftsleitung.

5.2 Elektronische Bauteile sowie Teile, die in irgendeiner Form

eingebaut waren, sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

5.3 Von uns korrekt gelieferte Teile werden grundsätzlich nicht

zurückgenommen. Werden dennoch korrekt gelieferte Teile

zurückgenommen, so erfolgt dieses gegen Berechnung der

angefallenen Kosten mit min. 10 % vom Netto-Warenwert.

Erhebt unser Lieferant für Sonderbeschaffungen höhere

Rücknahmekosten, so werden diese dem Kunden

weiterbelastet. Angefallene Transport- und

Beschaffungsauslagen müssen vom Kunden getragen werden.

5.4 Grundsätzlich können nur Teile zurückgenommen werden, die

in ihrem ursprünglichen und sauberen Zustand einschließlich

Verpackung verblieben sind.

Rücksendung an:

Moped-Fundgrube
René Günther
Am Pfeifenkopf 2
D-24601 Stolpe
E-Mail frage@moped-fundgrube.de

 

6. Lieferung von Aggregaten oder Baugruppen im

Austauschverfahren

6.1 Die Lieferung eines Austauschteiles bedingt die Rückgabe

eines gleichwertigen und instandsetzungsfähigen Altteiles; die

Bewertung erfolgt nach der Rücknahme des jeweilig für die

Lieferung zuständigen Austauschherstellers.

6.2 Als austauschfähig gelten Teile, die äußerlich keine

offensichtlichen mechanischen Schäden aufweisen. Siehe

hierzu Austauschrichtlinien der jeweiligen Hersteller.

 

7. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

7.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter

Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum

bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen die uns, gleich aus

welchem Rechtsgrund, gegen den Besteller zustehen.

7.2 Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer

neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder

Verarbeitung erfolgt für uns unentgeltlich. Bei Verarbeitung mit

anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der

Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen

zu.

7.3 Die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden

Gegenstände sind sicher und ordnungsgemäß aufzubewahren.

7.4 Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter

Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen

Geschäftsgang gestattet, die Gestattung ist widerrufbar. Die

Weiterveräußerung darf nur gegen Bezahlung oder unter

Eigentumsvorbehalt erfolgen. Im Fall der Weiterveräußerung

der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Wer hat der Kunde

den Eigentumsvorbehalt entsprechend weiterzugeben, es sei

denn die Ware wird sofort bezahlt. Sicherungsbereinigungen,

Verpfändungen und andere, unsere Rechte beschneidenden

Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet.

7.5 Der Käufer tritt alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder

sonstigen über die Ware jetzt oder später zustehenden

Forderungen an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine

Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu

übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu

benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns

abgetretenen Forderungen solange einzubeziehen, wie er

seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß

nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an

uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den

Käufer zustehen.

7.6 Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines

gerichtlichen wie außergerichtlichen Vergleichsverfahrens,

Scheck- oder Wechselprotestes sind wir berechtigt,

Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum

stehenden Gegenstände zu verlangen. Hiergegen kann ein

Zurückbehaltungsrecht oder sonstiges Recht zum Besitz nicht

geltend gemacht werden. Die Ermächtigung zur Veräußerung

der gelieferten Gegenstände und zur Einziehung der uns

abgetretenen Geldforderung können wir unter den gleichen

Voraussetzungen widerrufen. Die abgetretenen Forderungen

und Ansprüche können wir in diesem Fall unmittelbar geltend

machen.

7.7 Alle Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum

stehenden Gegenstände oder uns abgetretenen Forderungen und

Ansprüche – insbesondere von

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen – und

alle an diesen Gegenständen eingetretenen Schäden sind uns

unverzüglich mitzuteilen.

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar brutto.

Abweichungen bedürfen unserer Zustimmung und werden auf

jeder Rechnung entsprechend ausgewiesen. Weitere Abzüge

sowie Rechnungskürzungen sind nicht statthaft.

8.2 Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung

verrechnet. Skontoabzüge sind nur dann zulässig, wenn alle

älteren Forderungen beglichen sind.

8.3 Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig

festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Ein

Zurückbehaltungsrecht kann, sofern ein Vertragsverhältnis unter

Kaufleuten besteht, in keinem Fall geltend gemacht werden, auch

dann nicht, wenn der Liefergegenstand beanstandet wird.

8.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nebst einer

Bearbeitungsgebühr Zinsen in Höhe des am Tag der Lieferung

gültigen Kontokorrent Überziehungssatzes unserer Hausbank in

Rechnung zu stellen.

8.5 Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und

bedarf unserer Zustimmung. Sämtliche damit verbundenen

Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder haben wir

aufgrund von Auskünften den begründeten Verdacht, dass die

Kreditwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, so sind sämtliche

Rechnungen ohne Rücksicht auf gewährtes Zahlungsziel zur

unverzüglichen Bezahlung fällig, auch wenn wir Schecks

eingenommen haben, In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt,

noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von

einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu

machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach

ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder

Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

9. Ausschluss und Beschränkung von

Schadensersatzansprüchen

9.1 Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber uns,

unseren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder

Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen soweit sie auf

Fahrlässigkeit beruhen. Gleichgültig ist, ob die

Schadensersatzansprüche als solche als Vertragsverletzung oder

Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wie etwa der Pflicht zur

Beratung über Einsatzmöglichkeiten des Produkts, als Verletzung

von Pflichten beim Vertragsabschluss oder als solche aus

unerlaubter Handlung, auch aus der Haftpflicht des Produzenten

(wegen Produktions- und Informationsfehlern sowie Fehlern bei

der Produktbeobachtung), bezeichnet werden. Dazu gehören

auch Mangelfolgeschäden und Verzögerungsschäden. Dabei ist

es gleichgültig, ob die Schäden am Liefergegenstand oder sonst

wo entstehen. Diese Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche

aus dem Produkthaftpflichtgesetz der Bundesrepublik

Deutschland. Diese Einschränkung gilt ferner nicht, soweit der

Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

9.2 Alle uns gegenüber erhobenen Schadensersatzansprüche, gleich

aus welchem Rechtsgrund und ungeachtet der Schuldfrage,

verjähren mit Ablauf von 6 Monaten ab Übergabe der Ware.

 

10. Haftung für Nebenpflichten

10.1 Anwendung, Verwendung, Einbau und Verarbeitung der

gelieferten Gegenstände liegen ausschließlich im

Verantwortungsbereich des Kunden. Eine etwaige Beratung durch

uns oder Hinweise unsererseits hinsichtlich Anwendung,

Verwendung, Einbau und Verarbeitung der gelieferten

Gegenstände, gleich welcher Form, befreien den Kunden nicht

von seiner eigenen Verpflichtung zur sorgfältigen, vorherigen

Überprüfung der gelieferten Gegenstände auf ihre Eignung für

den vom Kunden vorgesehenen Zweck.

10.2 Kann ein gelieferter Gegenstand dem Kunden infolge eines von

uns verschuldeten Beratungsfehlers oder einer schuldhaft

unterlassenen Beratung nicht oder nicht wie vorgesehen

verwendet werden oder entsteht deshalb bei der vorgesehenen

Verwendung ein Schaden, so gilt für unsere Haftung der

Haftungsausschluss gemäß vorstehender Ziffer 9. Darüber

hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind

ausgeschlossen.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Falkensee, als

Gerichtsstand für alle Verträge mit Vollkaufleuten gilt Nauen

als vereinbart. Hat der Käufer seinen Wohn- und Geschäftssitz

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind wir

berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht zu beauftragen.

11.2 Für alle Geschäfte und Lieferungen gilt ausschließlich das Rech

der Bundesrepublik Deutschland.

 

Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der v. g. Bestimmungen

berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine

dieser Bestimmungen unwirksam, so ist diese durch eine dieser

Bestimmungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige

Bestimmung zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Zweck der

unwirksamen Bestimmung entspricht.

 

Stolpe, 01.04.2019

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 6 MDStV:  René Günther

 

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