AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen an Wiederverkäufer und gewerbliche
Nutzer
Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
Moped-Fundgrube
René Günther
Am Pfeifenkopf 2
D-24601 Stolpe
Registernummer
Registergericht Nauen
zustande.
1. Allgemeines
1.1 Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote und
Verträge über Warenlieferungen auch in laufender
und künftiger Geschäftsverbindung.
1.2 Abweichende Vereinbarungen sind nur dann
verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
worden sind.
1.3 Warenrücknahmen erfolgen stets unter Vorbehalt der
Zustimmung unserer Geschäftsleitung.
1.4 Alle Waren werden zu den am Tage der Lieferung
gültigen Preise lt. unseren Preislisten und Angeboten
berechnet. Die Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Lieferung und Versand
2.1 Die Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf
behalten wir uns vor. Für mündlich erteilte Auskünfte
unsererseits übernehmen wir keine Gewähr,
telefonische Aufträge erfolgen stets auf Gefahr des
Kunden.
2.2 Wir sind bemüht, angegebene Liefertermine
einzuhalten; sie sind jedoch unverbindlich, sofern sie
nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
bezeichnet sind.
2.3 Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag erst dann
berechtigt, wenn er schriftlich eine angemessene
Nachfrist von wenigstens 4 Wochen für die Lieferung
gesetzt hat.
2.4 Höhere Gewalt sowie Ereignisse, die eine
reibungslose Abwicklung aus von uns nicht zu
vertretenden Gründen infrage stellen, weiterhin
unverschuldetes Unvermögen berechtigen uns, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den in
2.3 genannten Zeitpunkt für die Lieferung um 4
Wochen zu verlängern.
2.5 Schadensersatzansprüche des Käufers aus von uns
nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen sind
ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind
Schadensersatzansprüche des Käufers bei
Lieferverzögerungen, die auf Fahrlässigkeit des
Verkäufers und dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.
2.6 Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die
Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden
Gründen nicht erfolgen, so sind wir berechtigt, unter
Befreiung von unserer Lieferverpflichtung, eine
Entschädigung in Höhe von 30 % des Auftragswertes
zu verlangen.
2.7 Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des
Kunden; Verpackungen, Paletten u. a. werden
gesondert berechnet.
2.8 Bei Aufträgen unter 80,- EUR Netto-Warenwert
erheben wir grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 2,50 EUR zzgl. MwSt.
2.9 Teilerfüllung bei Lieferungen oder Leistungen ist
zulässig. Jede Teilerfüllung gilt als selbständiges
Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den nicht
erfüllten Teil des Auftrages.
2.10 Hat der Kunde an der teilweisen Erfüllung der
Verträge kein Interesse, kann er erst nach erfolglosem
Ablauf einer Nachfrist zur Lieferung oder Leistung von
4 Wochen den Rücktritt vom ganzen Vertrag erklären.
3. Beanstandungen
3.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel,
unvollständiger oder falscher Lieferung sind innerhalb
von 7 Tagen nach Empfang der Ware, bei verdeckten
Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach deren
Entdeckung uns schriftlich mitzuteilen.
3.2 Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung gilt die Lieferung
als erfüllt und somit vom Kunden genehmigt.
3.3 Bei Transportschäden ist es Sache des Kunden,
unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der
zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls
Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie
gegen eine Versicherung entfallen könnten.
4. Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistungsfrist für die von uns gelieferten
Waren beträgt grundsätzlich 6 Monate ab
Lieferdatum. Hat der Hersteller uns gegenüber
längere Gewährleistungsfristen zugesagt, so geben
wir diese an unsere Kunden weiter. Wir leisten
Gewähr für die Fehlerfreiheit des Liefergegenstandes
und für die von uns zugesicherten Eigenschaften.
4.2 Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer
Wahl auf Instandsetzung, Ersatzlieferung oder
Wandlung. Anspruch auf Wandlung besteht nur dann,
wenn wir den Mangel in einer angemessenen Frist
nicht beheben können. Ausdrücklich von der
Gewährleistung ausgeschlossen sind Ersatz von
Nebenaufwendungen des Kunden für Aus- und
Einbau, Transport und mangelbedingte Folgekosten
durch vom Kunden vorgenommene oder in Auftrag
gegebene Arbeiten.
4.3 Dennoch vergüten wir für den Aus- und Einbau von
Zylindern und Kurbelwellen bei
Vertragswerkstätten bis auf weiteres folgende
Pauschalsätze: Zylinder: PWK 25,- EUR, Kurbelwelle 30,-
EUR;
4.4 Sollten erheblich höhere Kosten anfallen, als durch die
Pauschale abgegolten, so hat uns der Kunde diese glaubhaft in
Form einer Rechnung mit allen zugehörigen Daten
einschließlich Arbeitszeit unter Zugrundelegung eines
„betriebsinternen Stundenverrechungssatzes“ bis zu max. 40,-
EUR zu belegen; wir sind dann bemüht, diese Kosten beim
Hersteller einzufordern, ein Anspruch hierauf besteht jedoch
nicht.
4.5 Gewährleistungsanträge müssen durch Angaben von Daten wie
Kundenname- und Anschrift, Einbau- und Ausbaudatum,
Fahrzeugtyp, Ausfallursache belegt werden. Diese sind
zusammen mit dem Reklamationsteil an uns, innerhalb von 10
Tagen nach Schadenseintritt, frachtfrei zuzusenden.
4.6 Werden seitens des Kunden Reparaturen am Reklamationsteil
vorgenommen, oder in Auftrag gegeben oder werden nach 4.4
Kosten geltend gemacht, so hat uns der Kunde vor
Reparaturbeginn unser Einverständnis einzuholen. Kommt der
Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, werden alle in
Zusammenhang stehenden Ansprüche ablehnen.
4.7 Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigung durch
unsachgemäße oder unvorschriftsmäßige Handhabung gleich
welcher Art sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
5. Rücknahme mangelfreier Ware
5.1 Warenrücknahmen erfolgen stets vorbehaltlich Zustimmung der
Geschäftsleitung.
5.2 Elektronische Bauteile sowie Teile, die in irgendeiner Form
eingebaut waren, sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
5.3 Von uns korrekt gelieferte Teile werden grundsätzlich nicht
zurückgenommen. Werden dennoch korrekt gelieferte Teile
zurückgenommen, so erfolgt dieses gegen Berechnung der
angefallenen Kosten mit min. 10 % vom Netto-Warenwert.
Erhebt unser Lieferant für Sonderbeschaffungen höhere
Rücknahmekosten, so werden diese dem Kunden
weiterbelastet. Angefallene Transport- und
Beschaffungsauslagen müssen vom Kunden getragen werden.
5.4 Grundsätzlich können nur Teile zurückgenommen werden, die
in ihrem ursprünglichen und sauberen Zustand einschließlich
Verpackung verblieben sind.
Rücksendung an:
Moped-Fundgrube
René Günther
Am Pfeifenkopf 2
D-24601 Stolpe
E-Mail frage@moped-fundgrube.de
6. Lieferung von Aggregaten oder Baugruppen im
Austauschverfahren
6.1 Die Lieferung eines Austauschteiles bedingt die Rückgabe
eines gleichwertigen und instandsetzungsfähigen Altteiles; die
Bewertung erfolgt nach der Rücknahme des jeweilig für die
Lieferung zuständigen Austauschherstellers.
6.2 Als austauschfähig gelten Teile, die äußerlich keine
offensichtlichen mechanischen Schäden aufweisen. Siehe
hierzu Austauschrichtlinien der jeweiligen Hersteller.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
7.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum
bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen die uns, gleich aus
welchem Rechtsgrund, gegen den Besteller zustehen.
7.2 Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer
neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder
Verarbeitung erfolgt für uns unentgeltlich. Bei Verarbeitung mit
anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zu.
7.3 Die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden
Gegenstände sind sicher und ordnungsgemäß aufzubewahren.
7.4 Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen
Geschäftsgang gestattet, die Gestattung ist widerrufbar. Die
Weiterveräußerung darf nur gegen Bezahlung oder unter
Eigentumsvorbehalt erfolgen. Im Fall der Weiterveräußerung
der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Wer hat der Kunde
den Eigentumsvorbehalt entsprechend weiterzugeben, es sei
denn die Ware wird sofort bezahlt. Sicherungsbereinigungen,
Verpfändungen und andere, unsere Rechte beschneidenden
Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet.
7.5 Der Käufer tritt alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder
sonstigen über die Ware jetzt oder später zustehenden
Forderungen an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine
Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu
übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu
benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns
abgetretenen Forderungen solange einzubeziehen, wie er
seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß
nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an
uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den
Käufer zustehen.
7.6 Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines
gerichtlichen wie außergerichtlichen Vergleichsverfahrens,
Scheck- oder Wechselprotestes sind wir berechtigt,
Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum
stehenden Gegenstände zu verlangen. Hiergegen kann ein
Zurückbehaltungsrecht oder sonstiges Recht zum Besitz nicht
geltend gemacht werden. Die Ermächtigung zur Veräußerung
der gelieferten Gegenstände und zur Einziehung der uns
abgetretenen Geldforderung können wir unter den gleichen
Voraussetzungen widerrufen. Die abgetretenen Forderungen
und Ansprüche können wir in diesem Fall unmittelbar geltend
machen.
7.7 Alle Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum
stehenden Gegenstände oder uns abgetretenen Forderungen und
Ansprüche – insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen – und
alle an diesen Gegenständen eingetretenen Schäden sind uns
unverzüglich mitzuteilen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar brutto.
Abweichungen bedürfen unserer Zustimmung und werden auf
jeder Rechnung entsprechend ausgewiesen. Weitere Abzüge
sowie Rechnungskürzungen sind nicht statthaft.
8.2 Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung
verrechnet. Skontoabzüge sind nur dann zulässig, wenn alle
älteren Forderungen beglichen sind.
8.3 Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann, sofern ein Vertragsverhältnis unter
Kaufleuten besteht, in keinem Fall geltend gemacht werden, auch
dann nicht, wenn der Liefergegenstand beanstandet wird.
8.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nebst einer
Bearbeitungsgebühr Zinsen in Höhe des am Tag der Lieferung
gültigen Kontokorrent Überziehungssatzes unserer Hausbank in
Rechnung zu stellen.
8.5 Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und
bedarf unserer Zustimmung. Sämtliche damit verbundenen
Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
8.6 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder haben wir
aufgrund von Auskünften den begründeten Verdacht, dass die
Kreditwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, so sind sämtliche
Rechnungen ohne Rücksicht auf gewährtes Zahlungsziel zur
unverzüglichen Bezahlung fällig, auch wenn wir Schecks
eingenommen haben, In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt,
noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von
einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu
machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach
ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9. Ausschluss und Beschränkung von
Schadensersatzansprüchen
9.1 Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber uns,
unseren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen soweit sie auf
Fahrlässigkeit beruhen. Gleichgültig ist, ob die
Schadensersatzansprüche als solche als Vertragsverletzung oder
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wie etwa der Pflicht zur
Beratung über Einsatzmöglichkeiten des Produkts, als Verletzung
von Pflichten beim Vertragsabschluss oder als solche aus
unerlaubter Handlung, auch aus der Haftpflicht des Produzenten
(wegen Produktions- und Informationsfehlern sowie Fehlern bei
der Produktbeobachtung), bezeichnet werden. Dazu gehören
auch Mangelfolgeschäden und Verzögerungsschäden. Dabei ist
es gleichgültig, ob die Schäden am Liefergegenstand oder sonst
wo entstehen. Diese Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche
aus dem Produkthaftpflichtgesetz der Bundesrepublik
Deutschland. Diese Einschränkung gilt ferner nicht, soweit der
Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
9.2 Alle uns gegenüber erhobenen Schadensersatzansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund und ungeachtet der Schuldfrage,
verjähren mit Ablauf von 6 Monaten ab Übergabe der Ware.
10. Haftung für Nebenpflichten
10.1 Anwendung, Verwendung, Einbau und Verarbeitung der
gelieferten Gegenstände liegen ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Kunden. Eine etwaige Beratung durch
uns oder Hinweise unsererseits hinsichtlich Anwendung,
Verwendung, Einbau und Verarbeitung der gelieferten
Gegenstände, gleich welcher Form, befreien den Kunden nicht
von seiner eigenen Verpflichtung zur sorgfältigen, vorherigen
Überprüfung der gelieferten Gegenstände auf ihre Eignung für
den vom Kunden vorgesehenen Zweck.
10.2 Kann ein gelieferter Gegenstand dem Kunden infolge eines von
uns verschuldeten Beratungsfehlers oder einer schuldhaft
unterlassenen Beratung nicht oder nicht wie vorgesehen
verwendet werden oder entsteht deshalb bei der vorgesehenen
Verwendung ein Schaden, so gilt für unsere Haftung der
Haftungsausschluss gemäß vorstehender Ziffer 9. Darüber
hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Falkensee, als
Gerichtsstand für alle Verträge mit Vollkaufleuten gilt Nauen
als vereinbart. Hat der Käufer seinen Wohn- und Geschäftssitz
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind wir
berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht zu beauftragen.
11.2 Für alle Geschäfte und Lieferungen gilt ausschließlich das Rech
der Bundesrepublik Deutschland.
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der v. g. Bestimmungen
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine
dieser Bestimmungen unwirksam, so ist diese durch eine dieser
Bestimmungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige
Bestimmung zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung entspricht.
Stolpe, 01.04.2019
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 6 MDStV: René Günther