Widerrufsrecht
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
7.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum
bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen die uns, gleich aus
welchem Rechtsgrund, gegen den Besteller zustehen.
7.2 Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer
neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder
Verarbeitung erfolgt für uns unentgeltlich. Bei Verarbeitung mit
anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zu.
7.3 Die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden
Gegenstände sind sicher und ordnungsgemäß aufzubewahren.
7.4 Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen
Geschäftsgang gestattet, die Gestattung ist widerrufbar. Die
Weiterveräußerung darf nur gegen Bezahlung oder unter
Eigentumsvorbehalt erfolgen. Im Fall der Weiterveräußerung
der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Wer hat der Kunde
den Eigentumsvorbehalt entsprechend weiterzugeben, es sei
denn die Ware wird sofort bezahlt. Sicherungsbereinigungen,
Verpfändungen und andere, unsere Rechte beschneidenden
Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet.
7.5 Der Käufer tritt alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder
sonstigen über die Ware jetzt oder später zustehenden
Forderungen an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine
Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu
übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu
benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns
abgetretenen Forderungen solange einzubeziehen, wie er
seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß
nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an
uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den
Käufer zustehen.
7.6 Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines
gerichtlichen wie außergerichtlichen Vergleichsverfahrens,
Scheck- oder Wechselprotestes sind wir berechtigt,
Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum
stehenden Gegenstände zu verlangen. Hiergegen kann ein
Zurückbehaltungsrecht oder sonstiges Recht zum Besitz nicht
geltend gemacht werden. Die Ermächtigung zur Veräußerung
der gelieferten Gegenstände und zur Einziehung der uns
abgetretenen Geldforderung können wir unter den gleichen
Voraussetzungen widerrufen. Die abgetretenen Forderungen
und Ansprüche können wir in diesem Fall unmittelbar geltend
machen.
7.7 Alle Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum
stehenden Gegenstände oder uns abgetretenen Forderungen und
Ansprüche – insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen – und
alle an diesen Gegenständen eingetretenen Schäden sind uns
unverzüglich mitzuteilen.