Widerrufsrecht

7. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

7.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter

Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum

bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen die uns, gleich aus

welchem Rechtsgrund, gegen den Besteller zustehen.

7.2 Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer

neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder

Verarbeitung erfolgt für uns unentgeltlich. Bei Verarbeitung mit

anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der

Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen

zu.

7.3 Die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden

Gegenstände sind sicher und ordnungsgemäß aufzubewahren.

7.4 Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter

Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen

Geschäftsgang gestattet, die Gestattung ist widerrufbar. Die

Weiterveräußerung darf nur gegen Bezahlung oder unter

Eigentumsvorbehalt erfolgen. Im Fall der Weiterveräußerung

der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Wer hat der Kunde

den Eigentumsvorbehalt entsprechend weiterzugeben, es sei

denn die Ware wird sofort bezahlt. Sicherungsbereinigungen,

Verpfändungen und andere, unsere Rechte beschneidenden

Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet.

7.5 Der Käufer tritt alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder

sonstigen über die Ware jetzt oder später zustehenden

Forderungen an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine

Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu

übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu

benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns

abgetretenen Forderungen solange einzubeziehen, wie er

seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß

nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an

uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den

Käufer zustehen.

7.6 Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines

gerichtlichen wie außergerichtlichen Vergleichsverfahrens,

Scheck- oder Wechselprotestes sind wir berechtigt,

Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum

stehenden Gegenstände zu verlangen. Hiergegen kann ein

Zurückbehaltungsrecht oder sonstiges Recht zum Besitz nicht

geltend gemacht werden. Die Ermächtigung zur Veräußerung

der gelieferten Gegenstände und zur Einziehung der uns

abgetretenen Geldforderung können wir unter den gleichen

Voraussetzungen widerrufen. Die abgetretenen Forderungen

und Ansprüche können wir in diesem Fall unmittelbar geltend

machen.

7.7 Alle Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum

stehenden Gegenstände oder uns abgetretenen Forderungen und

Ansprüche – insbesondere von

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen – und

alle an diesen Gegenständen eingetretenen Schäden sind uns

unverzüglich mitzuteilen. 

 

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